Über den GesundheitsService AWO

Wer wir sind

Häufige Fragen

Frauen/Männer, die sich für eine Mutter-Kind-/Vater-Kind- oder Mütterkurmaßnahme interessieren, empfehlen wir, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, um dort alle wichtigen Fragen zu besprechen,
wie z. B. :
Ist die Kurmaßnahme mit oder ohne Kind sinnvoll? Sind die eigenen Erwartungen realistisch? Wie können Kinder oder pflegebedürftige Angehörige während meiner Abwesenheit versorgt werden? Wie sieht die Finanzierung aus?
Die notwendigen Attestformulare für den Kurantrag  für Sie und Ihr/e Kind/er bekommen Sie von der Beratungsstelle.
Besuchen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin und besprechen Sie, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation gegeben sind. Ihr behandelnder Arzt/Ärztin wird Ihr Attest und das Ihrer Kinder entsprechend ausfüllen. Darin sollte möglichst genau Ihre Erkrankung und Belastungssituation beschrieben sein.
Mit ihren ausgefüllten ärztlichen Attesten wenden Sie sich im Anschluss wieder an Ihre Beratungsstelle. Die Beraterin unterstützt Sie im weiteren Antragsverfahren und übernimmt die Beantragung der Maßnahme mit allen Formalitäten.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit unseren Beratungsstellen auf. Die Kontaktinformationen unserer Mitarbeiter*innen finden Sie unter dem Menüpunkt „Kurberatung“. Diese Stellen bilden einen Grundpfeiler im ganzheitlichen und frauen-/väterspezifschen Behandlungskonzept des Müttergenesungswerkes: die stationäre Kurmaßnahme für Mutter und Kind, Vater und Kind sowie für Mütter sind eingebettet in die Vor- u. Nacharbeit unserer Beratungsstellen.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter*innen unserer Kurkliniken bei Fragen zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch per E-Mail, Telefon oder Fax erreichen – ganz unabhängig von Ihrem eigentlichen Wohnort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

Wir beraten Sie kompetent und individuell – unsere Leistung ist für Sie kostenlos.

Eine Kurmaßnahme dauert in der Regel drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit ggf. verlängert werden. Die Klinik stellt vor Ablauf der Maßnahme und während Ihres Aufenthaltes einen Verlängerungsantrag beim medizinischen Dienst der Krankenkassen. Diesem muss die Krankenkasse zugestimmen.

Die Auswahl der Klinik ist eine wichtige Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg der Kurmaßnahme. Neben den Indikationen gibt es viele verschiedene Kriterien für die Klinikauswahl, die für Sie wichtig sein können: bestimmte Therapieformen, ein seelsorgerisches Angebot, Bedingungen der Kinderbetreuung oder schulbegleitender Unterricht, bestimmte Schwerpunkte oder auch die Größe der Einrichtung. Das Wunsch- u. Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch geregelt und die Krankenkassen haben den Wünschen der Versicherten zu entsprechen, soweit sie angemessen sind.

Ihre Krankenkassen entscheidet innerhalb von drei Wochen – bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen – über einen Antrag auf bestimmte Behandlungen (z. B. Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahmen). In der Regel werden Sie und Ihre Beratungsstelle zeitgleich über die Entscheidung informiert.

Die Kurberatungsstelle reserviert für Sie einen Kurplatz in der von Ihnen ausgewählten Kureinrichtung. Bei der Reservierung handelt es sich um eine Vorreservierung, die erst nach Prüfung der ärztlichen Atteste bzgl. indikationsgerechter Aufnahmemöglichkeit, dem rechtzeitigem Vorliegen der Kostenzusage Ihrer Krankenkasse und noch vorhandener freier Kapazitäten als Festplatz bestätigt werden kann.

 

Profitieren Sie von dem fundierten Wissen unserer AWO-Kurberater*innen über die einzelnen Kliniken. Ein vorhandener Klinikwunsch sollte in dem Kurantrag genannt und begründet werden.
Wir unterstützen Sie in Ihrem Wunsch- und Wahlrecht bezogen auf eine passende Kureinrichtung.
Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, zum Beispiel:

  • Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
  • Indikationen laut Attest für Mutter/Vater und Kind/Kinder
  • persönliche Lebenssituation mit allen Erfordernissen aus medizinischer Sicht
  • Therapieangebote/fachliche Ausrichtung/Schwerpunktmaßnahmen der Klinik
  • Ausrichtung der Kinder- und Jugendbetreuung
  • räumliche Ausstattung
  • Lage/klimatische Bedingungen
  • religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse
  • Kostenzusage der Krankenkasse

Märchenhaft verschneite Landschaften, die zu Schneeballschlacht, Skilaufen und Rodeln einladen. Raureif legt sich auf die Landschaften, zugefrorene Seen und Meere können verzaubern.

Nicht nur die Ruhe in der Natur und in ihrem Kurort ist das Besondere an dieser Jahreszeit. Denn die besonders reine, allergenarme Luft ist durch den Temperaturunterschied, die Luftfeuchtigkeit und die jahreszeitlich bedingten Stürme ein wichtiges Heilungselement für Mütter, Väter und Kinder.

Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen können erst wieder nach Ablauf von 4 Jahren geleistet werden (§ 23 Abs. 5 SGB V). Medizinisch begründete Ausnahmefälle sind möglich.

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Kurmaßnahme voll. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung  beträgt 10 Euro je Kalendertag. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze (2 bzw. 1% des Jahreseinkommens) können Sie vor Beginn der Maßnahme von Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Kinder sind immer von der Zuzahlung befreit. Für Mütter/Väter, die privat versichert sind, ist der Anspruch auf Leistung im Basis-Tarif geregelt.
Die Fahrtkosten werden ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ihre Zuzahlung beträgt hierzu 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Wenn Sie kurz vor Beginn der Kur Ihr Gepäck versenden möchten, müssen diese Kosten von Ihnen selbst getragen werden.

Es kann Ihnen möglicherweise mit Spendenmitteln des Müttergenesungswerkes geholfen werden, sofern die anfallenden Kosten der Kurmaßnahme finanzielle Probleme bereiten. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit besteht ggf. die Möglichkeit der Unterstützung durch Spendenmittel (z. B. für die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung oder notwendige Ausrüstung, Transportkosten, etc.).

Wie Se anreisen, steht Ihnen frei. Ob Sie mit der Bahn, dem PKW selbst fahren oder sich bringen lassen.
Die Fahrtkosten bezahlt Ihre Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Kurmaßnahme beträgt die Zuzahlung 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Wenn Sie mit dem PKW anreisen, wird meist eine Kilometerpauschale erstattet. Abhängig vom Abrechnungsverfahren der jeweiligen Krankenkasse erfolgt in der Regel die anteilige Fahrtkostenerstattung nach Ende der Kurmaßnahme. Einige Krankenkassen bieten auch im Vorfeld der Maßnahme das Besorgen der Fahrkarten über ein Reisebüro an.

 

Während Ihrer Kur haben Sie Anspruch auf volle Lohnfortzahlung und Freistellung durch den Arbeitgeber. Kinder werden für die Zeit der Kurmaßnahme durch die Schule vom Unterricht beurlaubt.

Zunächst erhalten Sie die Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse. Zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber oder der Schule kann Ihnen Ihre Kurberatungsstelle oder die Klinik eine Bestätigung ausstellen. Häufig ist auch die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, sofern in dieser ein Termin zur Durchführung der Maßnahme genannt wird, ausreichend.

Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen.

Für welchen Zeitpunkt eine Kurmaßnahme durchgeführt werden kann, hängt immer von der Kostenzusage Ihrer Krankenkasse ab und von den dann noch freien Kapazitäten der Kureinrichtungen. Erschöpfte oder kranke Mütter/Väter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind/Vater-Kind-Kur in den Schulferien anstreben, sollten sich daher rechtzeitig – d. h. mehrere Monate vor dem angestrebten Zeitraum an eine unserer Beratungsstellen wenden und den Terminwunsch besprechen.

Viele Mütter bzw. Väter wünschen sich für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur einen Termin in den Schulferien, aus Sorge, ihr Kind könnte zu viel vom Unterricht versäumen und den Stoff nur mühsam nachholen. Doch die Schulpflicht eines Kindes sollte nicht ausschlaggebend für einen bestimmten Termin zur Durchführung der Kurmaßnahme sein. In einigen Kliniken wird schulbegleitender Unterricht angeboten und andere bieten Hausaufgabenbetreuung an. Die Konzepte für den schulbegleitenden Unterricht in den vom MGW anerkannten Kliniken sind sehr unterschiedlich: Es gibt Klinikschulen, die Arbeit in Lernwerkstätten oder Projektarbeit, Hausaufgabenhilfen oder auch den Besuch der Grundschule am Kurort. Immer findet eine altersgerechte, pädagogische Führung und Betreuung der Schulkinder statt. Informationen zum Schulstoff bringen die Kinder selbst aus ihrer Schule mit.

Die Altersstufen in den jeweiligen Kliniken sind unterschiedlich. In unseren Kliniken werden Kinder/Jugendliche im Alter von null bis 17 Jahren aufgenommen. Details erhalten Sie von Ihrer/n Kurberater*in.

In einigen unseren Kliniken ist die Aufnahme weiblicher Begleitpersonen zu bestimmten Zeiten möglich. Bitte sprechen Sie sich hierzu mit der Klinik Ihrer Wahl bzw. der/m Mitarbeiter*in der Kurberatungsstelle ab.

In einigen unseren Kliniken ist die Durchführung einer Kurmaßnahme bzw. die Aufnahme von kompletten Familien zu bestimmten Zeiten möglich. Hierzu erhalten Sie nähere Informationen durch Ihre/n Kurberater*in.

Sie können Ihre Kurmaßnahme maßgeblich beeinflussen, indem Sie sich aktiv eigene Ziele setzen, die dann in einen individuellen und indikationsspezifischen Therapieplan münden. Diese Planung kann zum Beispiel Bewegungsprogramme, Physiotherapie, Ernährungsberatungen oder therapeutische Gespräche und Schulungen umfassen.

Wir decken mit unseren 20 Kliniken ein breites Indikations- und Leistungsspektrum mit unterschiedlichen Klinikgrößen und Ausstattungen an. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer/m Kurberater*in.

Im Vorfeld – in der Regel vier bis sechs Wochen vor Kurbeginn – erhalten Sie direkt von Ihrer Kureinrichtung ein Einladungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Unter anderem mit Details zur Organisation, Abläufe zum Kurbeginn, Regelung der Kinderbetreuung, Angebote der Kureinrichtung Anreise mit Pkw bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln etc.

Ein wichtiges Element der Kurmaßnahmen in den anerkannten Einrichtungen des Müttergenesungswerkes ist die feste Gruppe innerhalb eines Kurdurchgangs. So können sich die Mütter/Väter untereinander während des gesamten Aufenthalts über gemeinsame Probleme und Belastungen im Alltag sowie die Fortschritte austauschen. Der gegenseitige Austausch innerhalb der geschlossenen Gruppe während der Kurmaßnahme bildet ein wichtiges Element für den Kurerfolg und unterstützt die Therapie.

Zunächst reisen Sie in Ihrer Kureinrichtung an, beziehen Ihr Zimmer und richten sich in Ruhe ein.
Wir stellen Ihnen das Haus, die Gemeinschaftseinrichtungen, die Umgebung und natürlich unsere Mitarbeiter*innen vor.
Begrüßungsrunden sollen dazu beitragen, dass Sie erste Kontakte knüpfen können. Schließlich wird die feste Kurgruppe bei uns auch als therapeutisches Mittel eingesetzt.
In den ersten Tagen finden die medizinische Erstuntersuchung, das psychosoziale Aufnahmegespräch und die Vorstellung der Kinderbetreuung statt.
Durch eine individuelle Anleitung sorgen wir dafür, dass Sie gut informiert in den Kuralltag starten können und somit der Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Kurmaßnahme gelegt ist.

Abhängig vom Wochentag Ihrer Anreise erhalten Sie Ihren Therapieplan spätestens am dritten Tag nach Kurbeginn. Über Behandlungen oder Therapien, die ggf. bereits vorher stattfinden, informieren wir Sie natürlich rechtzeitig.

Die Kinderbetreuung in unseren Kliniken findet an mindestens drei und bis zu fünf Tagen bis in die Nachmittagsstunden statt. Zudem ist es möglich, dass Kinder ihre Mahlzeiten – in der Regel das Mittagessen und teilweise auch das Frühstück – in der Gruppe einnehmen. Hier kann es auch Unterschiede, durch das Alter der Kinder bedingt, geben. Darüber hinaus finden an den Wochenenden Mutter-/Vater-Kind-Angebote statt.

Oft ist das besondere Verhältnis zwischen Mutter und Kind bzw. Vater und Kind durch die Anforderungen des Alltags belastet. 37% der Mütter in den Mutter-Kind-Kliniken im Verbund des Müttergenesungswerkes (MGW) geben an, mit Erziehungsschwierigkeiten konfrontiert zu sein. Väter in Erziehungsverantwortung ergeht es nicht anders.
In den Kureinrichtungen wird daher während der Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kurmaßnahmen besonderer Wert auf therapeutische Angebote zur Mutter-Kind-/Vater-Kind-Interaktion gelegt. Ziel es ist, durch gemeinsame positive Erlebnisse gegenseitiges Vertrauen zu stärken und die Beziehung nachhaltig zu fördern und zu verbessern.

Die Mahlzeiten berücksichtigen verschiedene unterschiedliche Geschmacksrichtungen und werden als Vollkost, Reduktionskost oder vegetarische Variante angeboten.
Das Frühstücksbuffet bietet beispielsweise eine Auswahl verschiedener Brot-/Brötchensorten, Müsli, Cornflakes, Joghurt, diverse Honig- und Marmeladesorten und natürlich frisches Obst. Des Weiteren stehen Wasser, Milch, verschiedene Teesorten, Kaffee und Kakao zur Auswahl.
Mittags werden Hauptgerichte mit verschiedenen Beilagen und Dessert angeboten. Frisches Obst und Wasser sowie i. d. R. frischer Salat stehen ebenfalls zur Verfügung.
Das abendliche Buffet beinhaltet neben einer Auswahl an verschiedenen Brotsorten verschiedene Wurst- und Käsesorten. Frisches Obst, i. d. R. frischer Salat und Quarkspeisen stehen ebenfalls zur Verfügung.
Auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder besondere Ernährungsbedürfnisse gehen wir selbstverständlich ein. Der Speiseplan ist täglich ausgehängt. Die verwendeten Zusatzstoffe sind gekennzeichnet.
Das Frühstück findet i. d. R. bis 9 Uhr, Mittagessen gegen 12 Uhr und Abendessen gegen 18 Uhr statt.
Für Babys und Kleinkinder bieten wir Milchbrei, pürierte Kost, Menü- oder Obstgläschen und natürlich Milch an.

Während der Essenzeiten erhalten Sie Mineralwasser zur Mitnahme und Milch für Kinder zum Abfüllen und späteren Verwendung. Darüber hinaus gibt es verschiedene Teesorten.

Bei Kliniken in dieser Lage werden Sie das sogenannte Reizklima vorfinden.
Dies setzt sich unter anderem aus Salz, Wind, UV-Strahlung und wechselnder Temperatur mit hoher Luftfeuchtigkeit zusammen. Dieses Klima ist bei bestimmten Indikationen auch besonders wichtig.
In den ersten Tagen Ihrer Kur können diese Faktoren dazu führen, dass Ihr Körper stark darauf reagiert. Es wird daher (vor allem Kindern unter 6 Jahren, infektanfälligen Kurteilnehmer*innen und Asthmatikern) empfohlen, einige Verhaltensregeln zu beachten, um das Infektionsrisiko zu minimieren:

  • Am ersten Tag sollte nicht sofort an die Brandungszone oder den Strand gegangen  werden. Ein Aufenthalt in und an der Kurklinik/im Ort ist empfehlenswert.
  • In den ersten Tagen sollten Sie noch nicht ins Meer gehen.
  • Ab dem 4. Tag  können Sie von der Promenade aus das Meer eine Zeitlang genießen.
  • Ab ca  dem 5. Tag können Sie für 10-15 Minuten an den Strand und ggfs. ins Wasser gehen und die Dauer des Strandaufenthaltes moderat nach Ihren Bedürfnissen verlängern.

Gerade in der kälteren Jahreszeit wird die oben genannte Vorgehensweise zur Eingewöhnung besonders empfohlen.

 

 

 

An der See verstärkt sich die Sonneneinstrahlung durch die Wasserreflektion – ähnlich wie der Schnee in den Bergen. Der Wind trägt außerdem dazu bei, dass die Kraft der  Sonne leicht unterschätzt wird.

Wir empfehlen Ihnen daher, an angemessene und windbeständige Kopfbedeckung zu denken. In Ihrem Reisegepäck sollte sich außerdem Sonnenschutz (Sonnencreme) mit dem notwendigen UV-Schutz (vor allem auch für Ihr Kind) befinden.
Auch an der Nord-/Ostseee gilt im Hochsommer, die Sonne während der Mittagszeit (11.00 bis 15.00 Uhr) möglichst zu vermeiden oder nur moderat zu genießen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie ein  Baby oder Kleinkind dabei haben.

 

Seit über 50 Jahren engagiert sich die Arbeiterwohlfahrt für die gesundheitliche Arbeit mit Frauen und ist eines der Gründungsmitglieder des Müttergenesungswerkes. Als solches ist sie Träger sowohl von Beratungsstellen als auch von Kurkliniken für Mutter-/Vater-Kind-Kuren.

Der gesellschaftliche Wandel und die damit verbundene Änderung der Rollenbilder von Vätern/Müttern bedingt auch den Bedarf an Vater-Kind-Kuren. In unseren Kliniken berücksichtigen wir diese Anforderung unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten.

Zusätzlich zu den gesetzlich verankerten Anforderungen für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter verpflichten sich die Einrichtungen im Verbund des Müttergenesungswerkes zu weiteren Qualitätskriterien, die wichtigsten sind:

  • Ganzheitlichkeit
  • Mütterspezifische/Väterspezifische Ansätz
  • feste Kurgruppe als therapeutisches Mittel
  • Mutter-/Vater-Kind-Interaktion
  • qualifizierte Kinderbetreuung
  • individueller Therapieplan auf Basis der gesundheitlichen und persönlichen Situation
  • Kurmaßnahmen mit einem therapeutischen SchwerpunktFormularende

Die Vorsorgemaßnahme

Medizinische Vorsorge (§ 24 SGB V)

Unter einer medizinischen Vorsorge versteht man eine aus medizinischen Gründen erforderliche stationäre Maßnahmen, um einer möglichen Erkrankung vorzubeugen.

Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt:

  • Regeldauer der Vorsorgemaßnahme von 21 Tagen
  • Wiederholung der medizinischen Vorsorge frühestens nach 4 Jahren, außer in begründeten Ausnahmefällen
  • Zuzahlung pro Kalendertag für Erwachsene 10,00 €; für Kinder entfällt die Zuzahlung

Die Rehabilitationsmaßnahme

Medizinische Rehabilitation (§ 41 SGB V)

Dies sind aus medizinischen Gründen erforderliche stationäre Maßnahmen, um eine bereits eingetretene Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlechterung zu verhindern.

Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt:

  • Regeldauer der Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme von 21 Tagen
  • Wiederholung der medizinischen Rehabilitation frühestens nach 4 Jahren, außer in begründeten Ausnahmefällen
  • Zuzahlung pro Kalendertag für Erwachsene 10,00 €; für Kinder entfällt die Zuzahlung

Mutter/Vater-Kind-Kur
Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren sind Pflicht¬leistungen der Krankenkassen nach §§ 24 oder 40 SGBV. Jeder gesetzlich Versicherte, der Kinder erzieht, hat Anspruch auf drei Wochen Auszeit in der Klinik, wenn er die medizi¬nischen Voraus¬setzungen erfüllt. Die Band¬breite reicht von Erschöpfungs-symptomen über Kopf- und Rücken¬schmerzen bis zu psychischen Problemen. Die Kosten tragen die Kassen, auch für mitreisende Therapie- oder Begleitkinder.

Mütterkur
Mütterkuren sind ein spezielles Angebot für Frauen die alleine (ohne Kinder) an einer stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen möchten. Neben den medizinischen Gründen ist hier eine Voraussetzung, dass Kinder im Haushalt leben und in der Regel nicht älter als 17 Jahre sind. Eine Mütter-Kur kann beantragt werden, wenn Vorsorge- und Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt. Sie ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge oder Rehabilitation nach §§ 23 oder 41 SGB V, die von den Krankenkassen finanziert wird. In der Regel dauert die Kur drei Wochen.

Kuren für Pflegende Angehörige
Eine Kur speziell für Pflegende Angehörige bietet Ihnen die Möglichkeit, Energie zu tanken, Abstand vom Alltag zu gewinnen und hilft Ihnen dabei, Ihre Gesundheit langfristig zu stärken. In der Klinik haben Sie Zeit für sich und Ihre Anwendungen. Gemeinsam mit Ihnen wird ein individueller Therapieplan erstellt, der je nach Bedarf z.B. medizinische Behandlungen, Physiotherapie, psychosoziale Einzel- und Gruppengespräche, Bewegungs- und Entspannungstherapien, Ernährungsberatung umfasst. Eine stationäre Kurmaßnahme für pflegende Angehörige ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge oder Rehabilitation nach §§ 23 oder 40 SGB V, die von den Krankenkassen finanziert wird. In der Regel dauert die Kur drei Wochen.

Familienkur
Das Sozialgesetzbuch (SGB V) sieht eine Kur für die ganze Familie prinzipiell nicht vor. Eine Kur kann nur für Mutter oder Vater plus Kind verordnet werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel zur Entlastung einer Mutter, die ein Kind mit Down-Syndrom hat, kann eine zusätzliche Begleitperson für eine gemeinsame Kur (Familienkur) von der Krankenkasse genehmigt werden. Liegt keine Bewilligung der Krankenkasse vor, kann in bestimmten Kliniken oftmals eine Begleitperson auf eigene Kosten mit zur Kur anreisen und in der Klinik zusammen mit der Familie wohnen.

Familienerholung
Familienferienstätten bieten Urlaub für Familien mit geringen Einkommen und in schwierigen Lebenssituationen,, damit alle Familienmitglieder Abstand vom Alltag gewinnen und sich erholen können. Ein gelungener Familienurlaub mit schönen gemeinsamen Erlebnissen hält Familien zusammen. Mit etwas Abstand zur Routine und den Pflichten des Alltags haben Eltern und Kinder die Chance, etwas Neues über die Welt und sich selbst zu erfahren. In unseren Familienfreizeitstätten berücksichtigen wir die unterschiedlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Familien. Die Kosten für eine Familienerholung müssen selbst übernommen werden. Es gibt in vielen Bundesländern die Chance für den Urlaub Individualzuschüsse zu erhalten. Fragen Sie diesbezüglich direkt in den Einrichtungen nach.
Gerne können Sie sich auch auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung informieren. Hier gelangen Sie direkt zu dieser Seite: Familienerholung

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Gesunderhaltung der Mitarbeiter*innen spielt eine zentrale Rolle. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) werden Strukturen geschaffen, um beispielsweise qualifiziertes Personal zu halten und gesund zu erhalten, die Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer*innen zu bewahren sowie die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern. Diese Angebote sind: Maßnahmen zur Förderung des Betriebsklimas, Ernährung, Bewegung, Gesundheitsfürsorge/ Entspannung.

Angebote für Unternehmen
Der GesundheitsService AWO OWL bietet mit dem Employee Assistance Programm (EAP) ein unabhängiges und ganzheitliches Beratungsangebot für die Mitarbeiter*innen der Arbeiterwohlfahrt an. Ziel dieser externen Beratung ist die Förderung der psychischen und physischen Gesundheit aller Mitarbeiter*innen und die Entlastung der Personal- und Führungskräfte. Mit ihrem Team aus hoch qualifizierten Berater*innen werden die Mitarbeiter*innen beim Erhalt ihrer Gesundheit und der Balance zwischen Leben und Arbeit unterstützt.

Alle unsere Kurberater*innen sind für Sie bundesweit tätig!

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Die Kurberater*innen beraten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail!

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